EU-Gericht bestätigt Kartellstrafe gegen Qualcomm mit geringfügiger Reduzierung

Oscar

In einem wichtigen Urteil hat das zweithöchste Gericht der EU die Kartellstrafe gegen Qualcomm bestätigt. Das Gericht hat die Kartellstrafe gegen Qualcomm weitgehend bestätigt, allerdings mit einer geringfügigen Reduzierung. Die EU hatte den Chiphersteller bereits 2019 wegen „Kampfpreisen“ mit einer Geldstrafe von 242 Millionen Euro belegt. Nachdem Qualcomm Berufung eingelegt hatte, wies das Gericht in Luxemburg den Antrag des Technologieriesen ab.

Qualcomms Kartellstrafe wird weitgehend bestätigt, mit geringfügiger Reduzierung der Geldbußen

In dem wichtigen Urteil hat das Gericht der EU die Kartellstrafe gegen Qualcomm für den Fall von 2019 bestätigt. Das Gericht bestätigte die vorherige Entscheidung, nachdem es die Argumente von Qualcomm gründlich geprüft hatte. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Berufung von Qualcomm unbegründet ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass Qualcomms räuberische Preistaktik erhebliche Auswirkungen auf den Markt hatte. Sie behinderte den Wettbewerb, indem sie Konkurrenten ausschloss.

Qualcomm hat im Kartellstrafverfahren eine kleine Erleichterung erfahren. Das Unternehmen muss nun 238,7 Millionen Euro zahlen, statt wie bisher 242 Millionen Euro. Das Gericht machte eine „Einrede hinsichtlich der Berechnung der Höhe der Geldbuße, die es teilweise für begründet hält“, als Ausnahme. Alle anderen Aspekte der Einrede wurden jedoch in vollem Umfang zurückgewiesen.

Worum ging es in dem Kartellverfahren?

Die EU verhängte 2019 eine Geldstrafe gegen Qualcomm, weil das Unternehmen seine Chipsätze zwischen 2009 und 2011 unter dem Selbstkostenpreis verkauft hatte. In dem Fall hieß es, es handele sich um eine räuberische Preisstrategie, um den britischen Telefonsoftwarehersteller Icera auszutricksen. Qualcomm hatte argumentiert, dass die in dem Fall genannten Chipsätze nur 0,7 % des Marktes für universelle mobile Telekommunikationssysteme (UMTS) ausmachten. Die Geldstrafe sei daher nicht gerechtfertigt, da die Marke ihre Konkurrenten unmöglich vom Markt ausschließen könne.

Obwohl die EU die Kartellstrafe gegen Qualcomm bestätigt hat, kann das Unternehmen beim EU-Gerichtshof, dem höchsten Gericht Europas, Berufung einlegen. Angesichts der starken Beweise gegen Qualcomms Vorgehen scheinen die Erfolgschancen des Unternehmens bei einer erneuten Berufung jedoch gering. Der Chipsatz-Riese antwortete nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme von Reuters.