Google steht in der Europäischen Union vor einer neuen behördlichen Prüfung, dieses Mal wegen seiner Richtlinien zur Bekämpfung von Such-Spam. Die Entwicklung erfolgt nach Beschwerden einer Koalition aus Medienunternehmen und Verlagen. Jetzt hat die Europäische Kommission eine kartellrechtliche Untersuchung zu Googles Anti-Spam-Richtlinie „Site-Reputation-Missbrauch“ eingeleitet, die darauf abzielt, Suchergebnisse zu bereinigen.
Die fragliche Richtlinie zielt auf eine Praxis ab, die oft als „parasitäres SEO“ bezeichnet wird. Der Begriff bezieht sich darauf, wenn Dritte Inhalte auf einer gut bewerteten Host-Site veröffentlichen, um die hohe Autorität des Hosts zu missbrauchen. Dies hilft ihnen, ihre eigene Sichtbarkeit in den Suchergebnissen schnell zu erhöhen. Google argumentiert, dass seine Schritte zur Bekämpfung von „Parasit-SEO“ von wesentlicher Bedeutung sind, um die Suchqualität aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass Websites, die Rankings erzielen, dies „aufgrund ihrer eigenen Inhalte“ tun.
Google steht vor einer neuen EU-Untersuchung: Verlage behaupten, Anti-Spam-Politik vernichte Einnahmen
Viele Verlage betrachten die Richtlinie jedoch als Bedrohung für ihr Geschäftsmodell. Sie behaupten, dass die Spam-Richtlinie von Google dazu führen kann, dass ihre Nachrichten- und Medieninhalte in den Suchergebnissen ungerechtfertigterweise herabgestuft werden, wenn ihre Websites Inhalte von kommerziellen Partnern hosten – eine gängige und legitime Möglichkeit, Einnahmen zu generieren.
EU-Kartellchefin Teresa Ribera äußerte Bedenken. Sie erklärte, dass die Regeln von Google Nachrichtenverleger möglicherweise nicht „fair, angemessen und nicht diskriminierend“ behandeln würden. Die Untersuchung soll sicherstellen, dass den Verlagen keine wichtigen Einnahmen entgehen. Dies ist besonders wichtig im aktuellen schwierigen Finanzklima, mit dem die Medienbranche konfrontiert ist.
Der Fall hängt vom Digital Markets Act ab
Diese Untersuchung hat erhebliches Gewicht, da sie in den Geltungsbereich des Digital Markets Act (DMA) fällt. Der DMA ist ein umfassender Teil der EU-Gesetzgebung, der darauf abzielt, die Marktmacht großer Technologieplattformen einzudämmen. Wenn die Europäische Kommission feststellt, dass Google gegen das DMA verstößt, drohen dem Unternehmen massive Geldstrafen – bis zu 10 % seines weltweiten Jahresumsatzes.
Google hat sich entschieden gegen die Untersuchung gewehrt. Pandu Nayak, Chefwissenschaftler der Google-Suche, bezeichnete den Schritt als „fehlgeleitet“ und argumentierte, dass die Untersuchung die Qualität der Suchergebnisse für Millionen europäischer Nutzer beeinträchtigen könnte. Er wies auch darauf hin, dass ein deutsches Gericht zuvor eine ähnliche Klage abgewiesen hatte und die Richtlinie von Google für gültig und angemessen befunden habe.