Google will Rechtsstreit wegen Tracking im Inkognito-Modus von Chrome beilegen

Oscar

Google hat in einer im Jahr 2020 eingereichten Klage wegen seiner umstrittenen Praxis, Nutzeraktivitäten im Inkognito-Modus von Chrome zu verfolgen, eine Einigung erzielt. Google hat offenbar den Inkognito-Modus so konzipiert, dass Nutzer im Internet surfen und suchen können, ohne den Browserverlauf oder in Formulare eingegebene Informationen zu speichern.

Viele Benutzer glauben jedoch, dass der Inkognito-Modus vollständige Anonymität sowohl gegenüber ihrem Internetdienstanbieter (ISP) als auch gegenüber den von ihnen besuchten Websites bietet. Die Klage verlangte Schadensersatz in Höhe von über 5 Milliarden US-Dollar und argumentierte, dass Googles verdeckte Datenerfassung von Nutzern im Inkognito-Modus die Privatsphäre der Nutzer massiv verletzt habe.

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Im August 2023 entschied Richterin Yvonne Gonzalez Rogers, dass der Fall fortgesetzt werde, und verwies auf Bedenken hinsichtlich der Datenschutzerklärung von Google und des Begrüßungsbildschirms im Inkognito-Modus. Der Richter stellte in Frage, ob diese Mitteilungen eine verbindliche Zusage von Google darstellten, bei privaten Browsersitzungen keine Nutzerdaten zu sammeln. Darüber hinaus äußerte sie Vorbehalte dagegen, dass Google Daten von Nutzern im Inkognito-Modus in denselben Protokollen protokolliert wie Nutzer ohne aktivierten Inkognito-Modus. Trotz der Verteidigung von Google, dass der Chrome-Browser Benutzer beim Öffnen eines neuen Inkognito-Tabs deutlich über die mögliche Datenerfassung informiert, wurde der Fall fortgesetzt.

Die Bedingungen der Einigung für das Tracking von Chrome im Inkognito-Modus bleiben geheim

Anstatt einen vollständigen Prozess einzuleiten, hat Google beschlossen, die Klage beizulegen. Während die Bedingungen des Vergleichs noch nicht bekannt gegeben werden, wird erwartet, dass die Vereinbarung dem Gericht Ende Januar vorgelegt wird und die Genehmigung im Februar erwartet wird. Google hatte zuvor erklärt, dass es sich energisch gegen die Vorwürfe zur Wehr setzen werde, und betonte, dass der Chrome-Browser die Nutzer ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweist, dass Websites während Inkognito-Sitzungen Informationen sammeln.

Die Klage hat auf die wahrgenommene Diskrepanz zwischen den Nutzererwartungen an den Inkognito-Modus von Google Chrome und den Datenerfassungspraktiken von Google aufmerksam gemacht. Als Reaktion auf die rechtliche Prüfung testete Google im Jahr 2021 kurzzeitig eine neu gestaltete Inkognito-Seite, behielt aber letztendlich das ursprüngliche Design bei. Der Vergleich spiegelt die Entscheidung von Google wider, die rechtlichen Herausforderungen anzugehen, anstatt den Streit durch ein Gerichtsverfahren zu verlängern.