Die FCC hat einen entscheidenden Schritt unternommen, der die Verfügbarkeit der DJI-Drohnen in den amerikanischen Regalen beeinträchtigen könnte. Die US-Regulierungsbehörde hat einstimmig mit 3:0 gestimmt und hat damit die Befugnis erhalten, die Einfuhr von Geräten zu verbieten, die von Unternehmen hergestellt wurden, die als Gefahr für die nationale Sicherheit gelten, darunter DJI-Drohnen und andere Ausrüstung.
Die US-amerikanische FCC könnte bald den Verkauf von DJI-Drohnen im Land verbieten
In der letzten Oktoberwoche 2025 stimmte die FCC dafür, sich selbst die Befugnis zu geben, Geräte zu verbieten, die zuvor für den Import zugelassen waren. Das Verbot kann jedoch nur durchgeführt werden, wenn der Hersteller später als nationales Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Dies bedeutet, dass auch bestehende Modelle, die im Angebot sind, Einschränkungen unterliegen könnten.
Die neue Regelung zielt auf Komponenten wie Funksender in Drohnen oder andere drahtlose Geräte ab, die Sicherheitsrisiken bergen könnten. Was speziell die DJI-Drohnen betrifft, so sind sie noch nicht offiziell auf der „Covered List“ der FCC aufgeführt. Allerdings steigt das Risiko einer Inklusion.
DJI könnte aufgrund verspäteter Audits genauso gut mit einem Importverbot rechnen
Gemäß dem neuen National Defense Authorization Act der USA für das Geschäftsjahr 25 muss sich DJI bis Ende Dezember 2025 einer vollständigen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Wenn das Unternehmen die Prüfung vermeidet, würde dies automatisch Einfuhrverbote auslösen.
Wenn DJI in die abgedeckte Liste aufgenommen wird, könnten neue Produkte des Unternehmens und möglicherweise auch ältere Modelle vom Import und Verkauf auf dem US-Markt ausgeschlossen werden. Dies kann bereits Ende Dezember der Fall sein. Aufgrund der Unsicherheit wird es in der Region bereits jetzt schwieriger, DJI-Modelle zu finden.
Glücklicherweise schließt die neue Regelung bestehende DJI-Drohnenbesitzer von den Auswirkungen der endgültigen Entscheidung der Behörde aus. Die FCC hat klargestellt, dass ihre Regel nicht rückwirkend für bereits im Besitz befindliche Verbrauchergeräte gilt. Allerdings kann die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Kundendienst und Software-Updates später ungewiss werden.